Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

Geburtsurkunde beider Elternteile
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde der Eltern
Meldenachweise beider Elternteile
Allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

Zuständig

Kontakt

Marktgemeinde Spillern
Schulgasse 1, 2104 Spillern
Telefon: +43 2266 802 25
marktgemeinde@spillern.at 

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