Die Marktgemeinde Spillern weist darauf hin, dass bei einer etwaigen Einreichung zur Beurteilung der Antragsunterlagen seitens der Baubehörde, ein nichtamtlicher Sachverständiger beigezogen werden wird, um das Bewilligungsverfahren auch entsprechend rasch abhandeln zu können. Die Kosten dafür sind vom Bauwerber zu tragen.
Aufschließungsabgabe (§ 38 NÖ Bauordnung)
Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Grundstückseigentümers zu den Straßenbaukosten (Straße, Gehsteig – wenn vorhanden, Straßenbeleuchtung und Ableitung der Straßenwässer). Sie ist dem Eigentümer eines Grundstücks im Bauland vorzuschreiben, wenn mit Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides ein Grundstück oder Grundstücksteil zum Bauplatz erklärt oder eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes oder einer großvolumigen Anlage auf einem Bauplatz erteilt wird.
Berechnungsformel:
Wurzel aus der Grundstücksfläche x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz
Bauklassenkoeffizient: je nach Bauklasse im Bebauungsplan (BK II = 1,25)
Beispiel:
Bauplatzfläche 700 m² = 26,4575 x 1,25*) x 950,00 = € 31.418,30
*) bei Bauklasse II
Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe (§ 39 NÖ Bauordnung)
Bei der Änderung der Grenzen von Grundstücken im Bauland ist dem Eigentümer mit Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides der Behörde für jeden der neu geformten Bauplätze eine Ergänzungsabgabe vorzuschreiben, wenn das Gesamt-ausmaß oder die Anzahl der Bauplätze vergrößert wird. Eine Ergänzungsabgabe kann auch bei Neu- oder Zubau eines Gebäudes fällig werden.
Wasseranschlussabgabe
1. Berechnungsfläche ermitteln:
(½ der bebauten Fläche) x (angeschlossene Geschosse +1) + (15 % der unbebauten Fläche max. 500 m²) = Berechnungsfläche
2. Wasseranschlussabgabe berechnen:
Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10 % MwSt. = Wasseranschlussabgabe
Beispiel Wasseranschlussabgabe (Einheitssatz € 8,34):
Grundstücksgröße 700 m², Einfamilienhaus mit 140 m² bebauter Fläche, 3 angeschlossene Geschosse (Keller, EG, OG)
70 m² x 4 + 75 m² = 355 m² x Einheitssatz € 8,34 = € 2.960,70 Wasseranschlussabgabe (+ 10 % MwSt.)
Kanaleinmündungsabgabe (Trennsystem)
1. Berechnungsfläche ermitteln:
(½ der bebauten Fläche) x (angeschlossene Geschosse +1) + (15 % der unbebauten Fläche max. 500 m²) = Berechnungsfläche
2. Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasser berechnen:
Berechnungsfläche x Einheitssatz + 10 % MwSt. = Kanaleinmündungsabgabe
Beispiel Kanaleinmündungsabgabe für den Schmutzwasserkanal (Einheitssatz € 18,98):
Grundstücksgröße 700 m², Einfamilienhaus mit 140 m² bebauter Fläche, 3 angeschlossene Geschosse
70 m² x 4 + 75 m² = 355 m² x Einheitssatz € 18,98 = € 6.737,90 - Kanaleinmündungsabgabe für den Schmutzwasserkanal (+ 10 % MwSt.)
Kanaleinmündungsabgabe für den Regenwasserkanal (Einheitssatz € 16,17):
Wird nur berechnet, sofern keine Versickerung auf Eigengrund erfolgt.
Stand 01.01.2025