Bauamt

Die Marktgemeinde Spillern weist darauf hin, dass bei einer etwaigen Einreichung zur Beurteilung der Antragsunterlagen seitens der Baubehörde, ein nichtamtlicher Sachverständiger beigezogen werden wird, um das Bewilligungsverfahren auch entsprechend rasch abhandeln zu können. Die Kosten dafür sind vom Bauwerber zu tragen.