Infos zum Kindergartenbesuch

Aufnahmekriterien

Das Kind muß mindestens 2 Jahre alt sein.

Das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter müssen den Hauptwohnsitz in Spillern haben. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, darf die Marktgemeinde Spillern die Aufnahme von einer Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes oder Dritter, z. B. Eltern (Erziehungsberechtigten), abhängig machen, für den Besuch des Kindergartens einen Beitrag zu leisten (§ 25 Abs. 8 NÖ Kindergartengesetz 2006).

Die Reihung bei der Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze nach dem Geburtsdatum. Wenn nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können, werden jene Kinder, die ein Jahr vor dem Schuleintritt stehen, in erster Linie berücksichtigt.

Vor einer Zusage für die Aufnahme in den Kindergarten ist mit der zuständigen Kindergärtnerin ein „Aufnahmegespräch“ zu führen.

Durch die Abgabe der Anmeldung für den Kindergarten entsteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den NÖ Landeskindergarten Spillern.

Anmeldeformular aktuell[14].pdf herunterladen (0.07 MB)


Kosten 

Der Kindergartenbesuch ist von 7.00 bis 13.00 Uhr in allen NÖ Landeskindergärten kostenlos. Es wird lediglich ein Beitrag für Spiel- und Fördermaterial in Höhe von derzeit € 19,00 (Indexangepasst) pro Monat verrechnet.

Für die Verabreichung von Mahlzeiten (Mittagessen) wird ein kostendeckender Beitrag pro Essen eingehoben. Derzeit wird das Essen von der Behindertenhilfe in Oberrohrbach bezogen.

Die Nachmittagsbetreuung ab 13.00 Uhr ist kostenpflichtig


Nachmittagsbetreuung

Gemäß des NÖ Kindergartengesetzes und aus Organisationsgründen (z. B. für die Erstellung der Dienstpläne und die Einteilung des Betreuungspersonals) sind Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme nur zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember und mit 1. März zulässig. Die Änderungen sind bis 31. März (für das darauffolgende Kindergartenjahr), bis 10. November und bis 10. Februar auf dem Gemeindeamt schriftlich – mittels Bedarfsanmeldungsformular – bekanntzugeben. Eine eventuelle Abwesenheit des Kindes kann leider nicht berücksichtigt werden, verrechnet wird der angemeldete Bedarf.

Wir benötigen Ihre genauen Angaben und deren Einhaltung, um eine richtige und effiziente Festsetzung der Öffnungszeiten und Einteilung unseres Betreuungspersonals durchführen zu können.

Die Nachmittagsbetreuung kann nur von jenen Kindern in Anspruch genommen werden, die spätestens zu den oben genannten Zeitpunkten laut Bedarfsanmeldungsformular dazu angemeldet wurden. Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist der Marktgemeinde Spillern schriftlich mit den im Gemeindeamt aufliegenden Formularen bekannt zu geben.

Für die Anwesenheit des Kindes in der Erziehungs- und Betreuungszeit von Montag bis Freitag zwischen 13.00 und 17.00 Uhr ist von den Eltern (Erziehungsberechtigten) ein monatlicher Kostenbeitrag einzuheben, der sich nach den Angaben der Eltern in der Bedarfserhebung richtet und wie folgt gestaffelt ist:

Monatliche Anwesenheit
1 bis 40 Stunden = € 55,-
41 bis 60 Stunden = € 90,-
ab 61 Stunden = € 115,-

Die Berechnung erfolgt nach den wöchentlichen Stunden in der Nachmittagsbetreuung multipliziert mit vier (Wochen), unabhängig davon, ob der Kindergarten im jeweiligen Monat weniger oder mehr Wochen geöffnet hat.


Ferienbetreuung

Die Marktgemeinde Spillern bietet 9 Wochen Sommerferienbetreuung im NÖ Landeskindergarten an. In den Wochen 1 bis 3 und 7 bis 9 sind Elementarpädagoginnen und Betreuerinnen, in den Wochen 4 bis 6 ausschließlich Betreuerinnen anwesend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gruppeneinteilung nach Bedarf vorgenommen wird und keine Garantie besteht, dass die Kinder mit dem gewohnten Betreuungspersonal eingeteilt werden. 

Die Bedarfserhebung für die Ferienbetreuung ist gesetzlich geregelt und wird seitens der Marktgemeinde Spillern bis 30. April des jeweiligen Kindergartenjahres erhoben. Aus organisatorischen Gründen sind auch Leermeldungen abzugeben.

Kosten: Der Kindergartenbesuch in den Sommerferien ist von 7.00 bis 13.00 Uhr kostenlos. Es wird lediglich ein Beitrag für Spiel- und Fördermaterial in Höhe von derzeit € 19,00 (Indexangepasst) pro Monat verrechnet. Für das Mittagessen wird ein kostendeckender Beitrag pro Essen eingehoben.

Für die Anwesenheit ab 13.00 Uhr wird ein monatlicher Kostenbeitrag wie im restlichen Kindergartenjahr eingehoben. Die wöchentlichen Stunden in der Nachmittagsbetreuung werden in den Sommermonaten addiert.

Seitens der Marktgemeinde Spillern wird für die Nichtinanspruchnahme eines verbindlich zugesagten Kindergartenplatzes zu nachstehenden Bedingungen eine Kaution vorgeschrieben: 

  • Die Abwesenheit des Kindes muss mind. einen Tag vorher im Kindergarten bekannt gegeben werden.
  • Pro Fehltag des Kindes werden € 10,- verrechnet. 
  • Bei Krankheit des Kindes bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten ist diese Regelung ausgenommen. Die Krankheit des Kindes ist per E-Mail dem Kindergarten mitzuteilen. Die Gemeinde behält sich vor, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung zu verlangen.  

Bitte beachten Sie, dass es sich um verbindliche Anmeldungen handelt und der angemeldete Bedarf verrechnet wird, auch wenn er nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen wird.


Verpflichtendes Kindergartenjahr

Seit September 2009 besteht für alle Kinder die Pflicht, während des Kindergartenjahres, welches vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten zu besuchen. Dieser Kindergartenbesuch ist an mindestens vier Tagen und mindestens 20 Stunden pro Woche verpflichtend.

Während der Zeit ist ein Fernbleiben vom Kindergarten nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes insbesondere bei

  • Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten)
  • außergewöhnlichen Ereignissen
  • urlaubsbedingter Abwesenheit (maximal fünf Wochen während der kindergartenpflichtigen Zeit)

zulässig. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die Kindergartenleitung von jeder Verhinderung des Kindes zu benachrichtigen.