Bauamt

Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!

Mit dieser Information wollen wir helfen, Fehler oder Mängel vorzubeugen und unangenehme Folgekonsequenzen (Baueinstellung, Abbruch, Strafrecht) auszuschließen.

Der Bürgermeister als Baubehörde ist von der Aufsichtsbehörde angewiesen, bei Verwaltungsübertretungen ein Strafverfahren einzuleiten.

Wegschauen und nicht handeln ist ein klarer Amtsmissbrauch mit strafrechtlichen Folgen für den Bürgermeister. Beherzigen Sie bitte daher die Vorgaben der NÖ Bauordnung, NÖ Bautechnikverordnung und NÖ Raumordnung sowie des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Spillern.

Im Sinne eines praktizierenden Bürgerservices bemühen wir uns, Verfahren so einfach und rasch als möglich für Sie durchzuführen. Die rechtzeitige Vorlage aller erforderlichen Unterlagen seitens des Bauwerbers und eine ordentliche Ausführung der Einreichunterlagen durch den Bauführer (Baumeister) sind natürlich eine wichtige Voraussetzung für die rasche Verfahrensabwicklung.

 

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