Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche ab 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Carports mit max. einer Wand und einer Gebäudehöhe bis zu max. 3 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von Solar- oder Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Bitte mitbringen:
Anzeige formlos
Skizze des Bauvorhabens
Bei Carport eine Zustimmungserklärung des direkt betroffenen Anrainers.