Kinderbetreuungsbonus

In der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2021 wurde ein Kinderbetreuungsbonus  für die Betreuung von in Spillern lebenden Kindern beschlossen. Die Gewährung des Kinderbetreuungsbonus ist antragspflichtig und für in Spillern lebende Kinder ab dem zweiten vollendeten Lebensjahr bis zur Einschulung. Die Förderrichtlinien finden Sie in der angeschlossenen Datei. 

Förderrichtlinen_Kinderbetreuungsbonus.pdf (0.96 MB)

Formular (213 KB) - .PDF

Zuständig