Mechanische oder elektronische Sicherungsmaßnahmen

Die Marktgemeinde Spillern gewährt Spillerner Bürgerinnen und Bürgern einen nicht rückzahlbaren einmaligen Zuschuss (Förderung) zum Einbau von mechanischen oder elektronischen Sicherungsmaßnahmen bei Einhaltung nachstehender Richtlinien:

  1. Gefördert werden analog den Förderungsrichtlinien des Landes Niederösterreich der Einbau von Alarmanlagen, Anlagen zur Videoüberwachung (in Kombination mit Alarmanlage), Sicherheitstüren und Sicherheitsfenster der Widerstandsklasse von mindestens 2.
  2. Der/Die Förderungswerber(in) muss mit Hauptwohnsitz in Spillern gemeldet sein bzw. bei Neubau eines Objektes in Spillern sich später mit Hauptwohnsitz anmelden.
  3. Förderungsansuchen sind nach Vorliegen der schriftlichen Zusicherung der Landesförderung vom Amt der NÖ Landesregierung an die Marktgemeinde Spillern zu stellen.
  4. Die Förderungshöhe beträgt 10 % der Landesförderung.
  5. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und kann von der Marktgemeinde Spillern ohne Angaben von Gründen jederzeit eingestellt werden.
  6. Die Auszahlung der Gemeindeförderung erfolgt im Rahmen der Budgetmittel.

Die Gemeindeförderung beginnt ab dem 1. Jänner 2010.

 

Zuständig