Photovoltaikanlagen

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen  (PV-Anlagen) für Spillerner GemeindebürgerInnen wird nach folgenden Richtlinen gefördert:

1. Der/Die Förderungswerber(in) muss mit Hauptwohnsitz in Spillern gemeldet sein bzw. bei Neubau eines Objektes in Spillern sich später mit Hauptwohnsitz anmelden.

2. Förderungsansuchen sind an die Marktgemeinde Spillern zu stellen.

3. Die Förderungshöhe beträgt maximal 250,00 Euro bei einer Leistung von 5 Kw, für PV-Anlagen mit weniger Leistung, wird der Förderbetrag aliqout abgerechnet. Für Anlagen mit mehr als 5 Kw Leistung bleibt die Förderhöhe 250,00 Euro.

4. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und kann von der Marktgemeinde Spillern ohne Angaben von Gründen jederzeit eingestellt werden.

5. Der Marktgemeinde Spillern ist die Errichtung lt. NÖ Bauordnung anzuzeigen. (Mehr als 50 kW)

6. Die Auszahlung der Gemeindeförderung erfolgt nach Fertigstellung und Vorlage der Rechnung samt Zahlungsbeleg. 

Die Gemeindeförderung beginnt bei Einreichungen ab 1.1.2017. 

Zuständig