Studententicket

Der Vorstand der Marktgemeinde Spillern hat beschlossen, dass jede(r) Spillerner Student*in einen Zuschuss zum öffentlichen Verkehrsticket in der Höhe von Euro 180,- pro Jahr gewährt wird. Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen öffentliche Verkehrstickets in der Höhe von mind. Euro 360,- vorgelegt werden. Sollte dieser Betrag nicht erreicht werden, so ist der Zuschuss anzupassen (max. 50% der Kosten). Die Beantragung des Zuschusses kann jedes Jahr von 1. Juni bis zum 31. Juli eingereicht werden. Student*innen welche wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung mit dem privaten PKW anreisen müssen, können ebenso um diese Unterstützung ansuchen, jedes einzelne Ansuchen muss jedoch im Vorstand genehmigt werden und kann erst dann ausbezahlt werden.  

Voraussetzungen für diesen Zuschuss:

  • Hauptwohnsitz in Spillern
  • Das 24. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt, für den der Zuschuss geltend gemacht werden soll, noch nicht abgeschlossen sein
  • Vorlage einer Studienbestätigung oder eines gültigen Studentenausweises
  • Bezug der Familienbeihilfe oder der Studienbeihilfe des Antragstellers
  • Vorlage der öffentlichen Verkehrstickets bzw. der jeweiligen Zahlungsbestätigungen.

Nach Vorlage der oben angeführten Unterlagen beim Gemeindeamt Spillern wird der Zuschuss zur Auszahlung gebracht.

Zuständig