Vergabe von Stiftungsleistungen (Beihilfen)

Wappen Marktgemeinde Spillern

Beihilfen (siehe auch Beihilfen - Land Niederösterreich (noe.gv.at))

Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.

Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe. Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

NÖ Beihilfenstiftungen

Für eine Beihilfe aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Konstantin C. Panadi’schen Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich, der Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke, der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, der Stiftung Waisenhaus, der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich und der Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein,
  • bedürftig sein,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen für eine Beihilfe aus der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, der Stiftung Waisenhaus und der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung sind insbesondere in Punkt 2.1., 2.2. und 2.3. der Förderrichtlinien enthalten und für eine Beihilfe aus der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich sind insbesondere in Punkt 2.3. der Förderrichtlinien enthalten.

Eine Einreichung ist jederzeit möglich.

Downloads

Richtl_Beihilfen_an_Waisen_ab_01.07.2021.pdf (0.15 MB)

Richtl_Beihilfen_an_Kranke_ab_01.07.2021.pdf (0.11 MB)

Beihilfenansuchen_Fassung_Sept.23_.pdf (0.19 MB)