Wohnungswesen

In der Marktgemeinde Spillern hat man die Möglichkeit, ein Wohnungsansuchen für eine Gemeindewohnung bzw. Genossenschaftswohnung abzugeben.

Die Bewerbungen um eine Wohnung haben 1 Jahr Gültigkeit. Besteht nach Ablauf der Jahresfrist weiterhin Interesse, ist dieses frühestens 2 Monate vor Ablauf der Frist entweder schriftlich, telefonisch oder persönlich auf dem Gemeindeamt Spillern kundzutun. Die Bewerbung bleibt in diesem Fall in der bisherigen Reihung aufrecht. Erfolgt innerhalb der Frist keine Verständigung, verliert das bisherige Ansuchen seine Gültigkeit. Ein späteres neuerliches Ansuchen ist möglich, dieses wird aber dann nach dem neuen Eingangsdatum gereiht.

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt durch den "Ausschuss für Soziales, Kultur, Gesundheit, Integration, Sport, Bildung, Kindergärten und Spielplätze" unter Berücksichtigung der schon bisher bestehenden Richtlinien; bei Gemeindewohnungen mit nachfolgendem Gemeinderatsbeschluss.

Zuständig

Formulare