Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nicht militärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z. B. Evakuierungen) - der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall) - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Zuständig