Wohnungsansuchen

Wohnungsvergabe – Richtlinien der Marktgemeinde Spillern

Allgemeines:

  • Zweck der Richtlinien ist es, die Wohnungen in der Marktgemeinde Spillern nach objektiven und sozialen Kriterien zu vergeben.
  • Vorschläge zur Vergabe von Gemeindewohnungen werden im Ausschuss für Soziales, Kultur, Gesundheit, Integration, Sport, Bildung, Kindergärten und Spielplätze erarbeitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
  • Die Vergabevorschläge bei Genossenschaftswohnungen werden im Ausschuss für Soziales, Kultur, Gesundheit, Integration, Sport, Bildung, Kindergärten und Spielplätze erarbeitet und dann der jeweiligen Genossenschaft vorgelegt. Zu erwähnen ist hier, dass die Gemeinde nicht bei allen Genossenschaftswohnungen in Spillern ein Vorschlagsrecht hat. Die Antragsteller müssen die Vergaberichtlinien vom NÖ Wohnungsförderungsgesetz erfüllen.
  • Auf Zuweisung einer Wohnung besteht kein Rechtsanspruch welcher Art immer. Die Marktgemeinde Spillern behält sich vor, Wohnungsbewerbungen  nicht zu berücksichtigen.
  • Wenn Sie bereits ein Vergabeansuchen abgegeben haben, ist es wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Daten bzw. Absichten umgehend bekanntgeben. Sollten die Kontaktdaten nicht mehr aktuell sein, kann dies zu einer Ausscheidung ihres Ansuchens führen. Auch wenn Sie zwischenzeitlich eine andere Wohnung angenommen haben, ist dieser Sachverhalt der Marktgemeinde Spillern zu melden, um Sie als Wohnungswerber aus der Evidenz zu nehmen.

Vergabekriterien zur Erstellung einer Reihung:

  • Bewerber bzw. die Bewerberinnen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Spillern werden bevorzugt behandelt.
  • Es muss dringlicher Wohnungsbedarf bestehen (z.B.: Wohnungslosigkeit, Kündigung, Gesundheitsgefährdung, Substandard und dgl.).
  • Soziale Bedürftigkeit (Behinderung, AlleinerzieherInnen, Scheidungsfälle, Familien mit Kindern, …) 
  • Die Marktgemeinde Spillern ist bemüht, ihren jungen BürgerInnen das Bleiben in der Gemeinde zu ermöglichen und sie auf diese Weise beim ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu unterstützen. (Stichwort Startwohnungen)
  • Bei gleichen Kriterien wird das Eingangsdatum des Ansuchens berücksichtigt.

Weitere Voraussetzungen:

  • Mindestalter bei Einreichung vollendetes 18. Lebensjahr (ausgenommen sind schwangere oder alleinerziehende Personen) 
  • Der Wohnungswerber/die Wohnungswerberin muss die zugeteilte Wohnung als Hauptwohnsitz nehmen.
  • Bei Angebot der Marktgemeinde Spillern ist eine Zu- oder Absage innerhalt von 5 Werktagen zu tätigen. Eine Nichtmeldung von Seiten des Ansuchenden wird als Verzicht gewertet.

Mit dem Absenden des Formulars bestätige ich, die Vergaberichtlinien gelesen zu haben und nehme zur Kenntnis, dass mein Ansuchen ein Jahr Gültigkeit hat und von mir innerhalb dieses Zeitraumes verlängert werden muss. Sollte dies nicht geschehen, verliert das Ansuchen seine Gültigkeit nach Ablauf eines Jahres und wird aussortiert und vernichtet. Hinweis zur DSGVO: Ich (Wir) erkläre(n) mich (uns) damit einverstanden, dass meine (unsere) persönlichen Daten für die Bearbeitung meines (unseres) Wohnungsansuchen verwendet werden.

Mehrfachmeldungen bei der Wohnungsart sind möglich.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Wohnungsart Gemeindewohnung (optional)
Wohnungsart Jungstarterwohnung (optional)
Wohnungsart Genossenschaftswohnung (optional)
Wohnungsart große Genossenschaft oder Reihenhaus (optional)
Wohnungsart Betreubares Wohnen (optional)
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